- 5126 - 1332. Juni 29. Olsnicz (Oels, act. et dat.). Petri et Pauli app. Mechthildis von Wisenburk, Herrin und Erbin der Dörfer Passicurowicz (Paschkerwitz, Kr. Trebnitz) und Nalganow (Langenau, Kr. Trebnitz), bekennt, mit Zustimmung ihrer Töchter und Freunde, sich mit ihrem Fürsten Herrn Konrad, Herzog von Schlesien und Herrn zu Oels, wegen der herzoglichen Rechte auf ihren genannten Dörfern und auf allen ihren Gütern innerhalb des herzoglichen Gebiets dahin geeinigt zu haben, dass sie diese Rechte bei ihren Lebzeiten selbst ausübe, nach ihrem Tode aber der Herzog und seine Nachfolger ohne jedes Hinderniss von Seiten ihrer Erben in jene Rechte eintreten. Zur Bestätigung dieser Einigung hat sie diesen Brief durch ihr Siegel bekräftigt. Z.: Thomco von Michelsdorff, Woyczecho und Stephan von Filgut (Vielgut), Johann von Gerlachzheym, Friczco Grodis, Clemens herzoglicher Hofnotar (not. curie nostre!, als ob der Herzog der Aussteller der Urk. wäre). Aeltestes Oelser Kopialbuch (XIV. Jahrh.) im Bresl. Staatsarch. F. Oels III 22 a, pag. 39/40. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 22, 1903; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1327 - 1333. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke. |